Wie berichtet, besteht die Möglichkeit Kurzarbeit zu vereinbaren. Die näheren Details zur Kurzarbeit haben sich in den letzten Tagen immer wieder geändert. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit einführen wollen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Finden Sie hier einen kurzen Leitfaden:

  • Sie stellen beim AMS den Antrag auf Kurzarbeit (Corona). Zuständig ist die jeweilige Landesgeschäftsstelle, die für den Unternehmensstandort zuständig ist: www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern. Der neue ‚Corona-Kurzarbeit‘-Antrag wird vom AMS gerade ausgearbeitet und soll in Kürze zur Verfügung gestellt werden. Näheres finden Sie unter www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit; eine Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe ist ebenfalls derzeit in Ausarbeitung.
  • Sie erarbeiten die Formulare und Sozialpartnervereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen inklusive Zustimmungserklärungen der Mitarbeiter.
  • Bitte dabei die Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Auswirkungen bzw Folgemaßnahmen) nicht vergessen.
  • Sind Gewerkschaften zuständig, sind diese Formulare an die Gewerkschaft zu übermitteln, diese leitet die Formulare nach Prüfung und Unterzeichnung an das AMS weiter.
Weitere Gesetzespakete für Erleichterungen geplant

Die Regierung plant, in der heutigen Nationalratssitzung (Freitag 20. März 2020) ein weiteres Gesetzespaket mit zahlreichen Praxiserleichterungen. Wir halten Sie diesbezüglich am Laufenden.

ÖGK – Meldungen während Corona-Krise

Anmeldungen, Abmeldungen sowie Meldung der monatlichen Beitragsgrundlage (MGBM) sind grundsätzlich weiterhin zu machen sind. Für Stundungen oder wenn im Einzelfall eine ordnungsgemäße Lohnverrechnung nicht erstellt werden kann, sollen sich die Betroffenen an die Regionale Servicestellen wenden, die sich um eine Lösung bemühen. Die Info der ÖGK ist zur Aufrechterhaltung der Abläufe wichtig.
Wirtschaftskammer Wien Zuschüsse für Kleinbetriebe

Die WK Wien und Stadt Wien stocken Notlagenfonds auf EUR 20 Mio. für Mietzuschüsse und Ausgleich von Umsatzausfällen als Folge von Covid-19 auf

COVID_19 Sonderförderung

Stadt und Wirtschaftskammer Wien leisten akut einen Zuschuss in Höhe von jeweils 10 Millionen EUR in den „Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien“, der eigens für Krisensituationen eingerichtet wurde.  Damit stehen Wiener EPUs und Kleinstunternehmen, die durch die globale Coronavirus-Pandemie in Not geraten sind, in Summe 20 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung. Aus diesem Notlagenfonds können Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen bis zu 10 MitarbeiterInnen eine Unterstützung bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang > 50%) erhalten. Die monatlichen Anträge können ab 1. April 2020 gestellt werden. Wir haben Ihnen diesbezüglich das Informationsblatt der WKÖ als Anhang mitgesandt.

Weitere Förderungen der WKÖ

Auch werden von der WKÖ Tourismusbetrieben gefördert. Hier wird eine Haftung für Kredit übernommen. Auch bei den EPUs und KMUs wird die Haftung bei Krediten übernommen, sowie Zuschüsse (z.B. Mietzuschüsse) bereitgestellt. Arbeitgeber sollen den Arbeitnehmern bis zu 3 Wochen Dienstfreistellung gewähren können, wenn der Arbeitnehmer keine Betreuungsmöglichkeiten für seine Kinder hat. Der Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des bezahlten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Beiblatt der WKÖ.

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