Seit 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Nach der großen Aufmerksamkeit im ersten Halbjahr ist es seither ruhiger um das Thema geworden. Aber ist wirklich alles erledigt, was im Zusammenhang mit der DSGVO im Unternehmen zu tun war?
173 umfassende Vorbemerkungen und 99 ausführliche Artikel sind für einen Nicht-Spezialisten mit vertretbarem Aufwand kaum zu bearbeiten.
Inhaltlich bildet in vielen Unternehmen der Personalbereich mit der Lohn- und Gehaltsverrechnung, einer Bewerberdatenbank und anderen HR-Systemen einen Schwerpunkt im Zusammenhang mit der DSGVO.
Vorteile:
Nachteile:
Wie auch in anderen Bereichen des HR-Consultings richten wir die Unterstützung zur DSGVO konsequent auf die praktische Anwendbarkeit und direkte Umsetzbarkeit aus. Dazu haben wir ein „DSGVO-Manual“ zusammengestellt, das die Aufbereitung in Modulen zusammenfasst:
In jedem Modul sind in knapper Form die notwendigen Informationen, To dos und Arbeitsformulare zusammengestellt. Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden prüfen wir, ob die Anforderungen der DSGVO erfüllt sind, und erarbeiten noch fehlende Unterlagen. So entsteht zugleich eine übersichtliche, praktikable Dokumentation.
Wir können Ihnen die Arbeit an der DSGVO nicht zur Gänze abnehmen – aber wir können dazu beitragen, sie auf das unvermeidliche Ausmaß zu beschränken.
Ein Beitrag der TJP Human Resources GmbH.
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